Du hattest einen Unfall und fragst dich jetzt, ob du den Unfallschaden auszahlen lassen solltest, anstatt das Auto reparieren zu lassen? In diesem Artikel erfährst du, wann es sinnvoll ist, dir den Schaden auszahlen zu lassen und wann du besser das Auto reparieren lassen solltest.
Was bedeutet es, den Unfallschaden auszahlen zu lassen?
Wenn du in einen Unfall verwickelt warst, der nicht von dir verschuldet wurde, kann die gegnerische Versicherung dir den Schaden ersetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Versicherung bezahlt die Reparaturkosten für dein Fahrzeug.
2. Du lässt dir den Schaden auszahlen. Das bedeutet, die Versicherung überweist dir die Schadenssumme und du kannst selbst entscheiden, ob und wie du dein Auto reparieren lässt.
In welchen Fällen empfiehlt sich eine Auszahlung?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert Deines Autos abzüglich Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall ist es meist sinnvoll, sich den Schaden auszahlen zu lassen.
Wenn du das Auto nicht reparieren lassen willst
Auch wenn das Auto noch fahrtüchtig ist, du es aber nicht reparieren lassen möchten, kannst du dir den Schaden auszahlen lassen. Das Geld kannst du dann anderweitig verwenden.
Bei langen Wartezeiten in der Werkstatt
Manchmal kann es mehrere Wochen oder Monate dauern, bis ein Termin in der Werkstatt frei ist. Wenn du dir den Schaden auszahlen lässt, musst du nicht auf die Reparatur warten.
Wenn du das Geld für etwas anderes benötigst
Das Geld aus der Schadensregulierung kannst du frei verwenden. Wenn du gerade dringend Geld für etwas anderes benötigst, kann sich eine Auszahlung des Schadens anbieten.
Hol dir ein professionelles Gutachten: Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist die Grundlage für die Auszahlung des Schadens. Stelle sicher, dass der Gutachter qualifiziert und unabhängig ist, um die genaue Höhe des Schadens festzustellen.
Wann ist es besser, das Fahrzeug reparieren zu lassen?
Bei geringen Schäden
Wenn nur ein kleiner Schaden wie eine Beule oder ein Kratzer vorliegt, ist eine Auszahlung für dich meist nicht sinnvoll. Die Versicherung zahlt dir dann oft weniger aus, als eine Reparatur kosten würde.
Wenn du das Auto behalten möchtest
Wenn du dein Auto behalten und weiterfahren möchtest, ist eine Reparatur die bessere Wahl. So hast du die Gewissheit, dass alles fachgerecht repariert wurde.
Bei neueren Autos
Je neuer dein Auto ist, desto mehr lohnt sich meist die Reparatur. Die Ersatzteilpreise sind niedriger und die Wertminderung geringer.
Wenn du den Schaden nicht ordnungsgemäß verwendest
Wenn die Versicherung dir Geld auszahlt, du dieses aber nicht zur Reparatur verwendest, kann das als Betrug gewertet werden. Hier ist Vorsicht geboten.
Kenne deine Rechte: Informiere dich über deine Rechte und Pflichten bei der Schadensregulierung. Es ist wichtig zu wissen, dass du bei einer fiktiven Abrechnung nicht verpflichtet bist, das Geld ausschließlich für Reparaturen zu verwenden.
Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?
1. Schaden melden
Melde den unverschuldeten Unfall zuerst deiner eigenen Versicherung. Diese leitet den Fall dann an die gegnerische Versicherung weiter.
2. Kostenvoranschlag einholen
Lass in einer markengebundenen Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen. Diesen reichst du bei der Versicherung ein.
3. Gutachten abwarten
Die gegnerische Versicherung beauftragt nun einen Gutachter, der den Schaden begutachtet und die Schadenshöhe festlegt.
4. Beantragen der Erstattung
Wenn das Gutachten vorliegt, kannst du die Auszahlung des Schadens bei der Versicherung beantragen.
5. Schadenssumme erhalten
Nach Prüfung zahlt die Versicherung dir die Schadenssumme aus. Diese kannst du dann frei verwenden.
Welche Rolle spielt der Kfz Gutachter?
Bevor dir die Versicherung das Geld für den Unfallschaden auszahlt, beauftragt sie in der Regel einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Dieser begutachtet den Schaden an deinem Fahrzeug, ermittelt die Schadenshöhe und erstellt ein Gutachten.
Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Versicherung dann, ob sie dir den Schaden auszahlt und in welcher Höhe. Als Geschädigter solltest du daher darauf achten, dass das Gutachten korrekt und vollständig ist. Es bildet die Grundlage für die Schadenssumme.
Lass auch du deinen Unfallschaden von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Der Kfz-Sachverständige von unfallpro24.de erstellt für dich ein faires Gutachten, damit du die maximale Schadenssumme erhältst. Forder jetzt ein unverbindliches Angebot an!
Was passiert bei einem Totalschaden am Fahrzeug?
Liegt nach einem Unfall ein Totalschaden an deinem Fahrzeug vor, ist es in der Regel wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, das Auto reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten würden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen.
In diesem Fall macht es Sinn, dir den Schaden komplett von der Versicherung auszahlen zu lassen, anstatt das Fahrzeug reparieren zu lassen. Dafür lässt du zunächst ein Gutachten erstellen, das den Totalschaden bestätigt und die Schadenshöhe berechnet. Auf Basis dieses Gutachtens kannst du dann die Auszahlung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung beantragen.
Nach Prüfung zahlt die Versicherung dir in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus. Mit dem Geld kannst du dir dann ein neues Auto kaufen. Eine Reparatur deines alten Unfallfahrzeugs kommt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr in Betracht.
Wie hoch ist die Auszahlungssumme?
Bei der fiktiven Abrechnung bekommst du die Netto-Reparatursumme ausgezahlt, also die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, da diese nicht anfällt. Die Versicherung kann jedoch bestimmte Kalkulationspositionen kürzen, die im Einzelfall auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden müssen.
Liegt annähernd ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann die Versicherung den Schaden auf Totalschadenbasis abrechnen. In diesem Fall erhältst du den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs abzüglich des Restwertes ersetzt. Diese
Werte werden im Gutachten ermittelt.
Mögliche Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung:
Stundenverrechnungssätze: Bei neueren oder lückenlos gewarteten Fahrzeugen hast du Anspruch auf die Sätze des Vertragshändlers. Ansonsten kann auf eine Alternativwerkstatt verwiesen werden, sofern diese zumutbar ist.
Technische Kürzungen: Diese müssen im Einzelfall vom Sachverständigen geprüft werden.
Der Unterschied zur konkreten Abrechnung ist, dass bei der fiktiven Abrechnung nur die Schadensumme ausgezahlt wird, ohne dass tatsächlich repariert werden muss. Bei der konkreten Abrechnung bezahlt die Versicherung die Reparaturrechnung einer Werkstatt.
Du hast bei der fiktiven Abrechnung auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, musst aber nachweisen, dass du das Fahrzeug selbst repariert hast (z.B. durch Fotos).
Wenn du nach der fiktiven Abrechnung den Schaden doch von einer Werkstatt reparieren lässt, kannst du die Rechnung bei der Versicherung einreichen und erhältst dann inklusive Mehrwertsteuer erstattet.
Die 130%-Regel und eine fiktive Abrechnung schließen sich gegenseitig aus. Wenn du die 130%-Regel nutzt, muss eine Reparatur erfolgen.
Wie lässt sich der Schaden von der Versicherung auszahlen?
Um den Unfallschaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen, sind folgende SEO-optimierte Schritte notwendig:
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Unfallmeldung: Melde den Unfall umgehend bei deiner eigenen Versicherung. Dies ist der erste Schritt zur Dokumentation und Einleitung des Schadensausgleichs.
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Kostenvoranschlag einholen: Lass dir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt geben. Dies zeigt die potenziellen Reparaturkosten und dient als Vergleichsbasis.
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Unabhängiges Gutachten: Beauftrage einen unabhängigen Sachverständigen, ein detailliertes Gutachten zu erstellen. Das Gutachten ist entscheidend, um den Umfang und die Höhe des Schadens nachzuweisen.
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Auszahlung beantragen: Reiche das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein und beantrage die Auszahlung des Schadens. Dieser Schritt ist zentral für die Regulierung deines Anspruchs.
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Schadensprüfung abwarten: Warte die Prüfung des Schadens und der Schadenshöhe durch die Versicherung ab. Die Versicherung wird den Fall bewerten und die Schadenssumme festlegen.
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Rechtliche Unterstützung: Ziehe gegebenenfalls einen Anwalt hinzu, um auf eine angemessene Entschädigungssumme zu bestehen. Ein Anwalt kann bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung unterstützen.
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Schadensauszahlung erhalten: Nach positiver Prüfung erhältst du die Auszahlung der Schadenssumme. Das Geld steht dir dann frei zur Verfügung, ob für Reparaturen, Neukauf oder Ähnliches.
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Beratung suchen: Lass dich nicht vorschnell auf eine Auszahlung ein, sondern prüfe alle Schritte sorgfältig und suche bei Bedarf fachliche Beratung.
Sollte man einen Anwalt einschalten?
Ob du nach einem Unfall einen Anwalt einschalten solltest, hängt von deinem individuellen Fall ab. Hier sind einige Situationen, in denen die Einschaltung eines Anwalts ratsam sein kann:
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Bei hohem Schaden oder Totalschaden am Fahrzeug: Wenn der Schaden an deinem Fahrzeug erheblich ist, kann ein Anwalt helfen, deine Ansprüche angemessen durchzusetzen.
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Wenn die gegnerische Versicherung nur eine zu niedrige Summe auszahlen möchte: Ein Anwalt kann verhandeln und sicherstellen, dass du eine faire Entschädigung erhältst.
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Bei Streit um die Schadenshöhe oder Schuldfrage: Ein Anwalt kann dir helfen, deine Position zu stärken und Streitigkeiten effektiv zu lösen.
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Wenn du dich überfordert fühlst: Ein Anwalt kann den gesamten Prozess für dich übernehmen, damit du dich nicht mit der komplexen Abwicklung beschäftigen musst.
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Um die maximal mögliche Schadenssumme auszuhandeln: Ein Anwalt weiß, wie er das Maximum für dich herausholen kann.
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Bei komplizierter Rechtslage: Ein Anwalt kann klären, wie die Gesetze in deinem Fall anzuwenden sind.
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Für eine neutrale Begutachtung und Berechnung der Schadenshöhe: Anwälte können unabhängige Experten hinzuziehen, um deine Ansprüche zu stützen.
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Für Verhandlungen mit der Versicherung: Ein Anwalt kann effektiv mit der Versicherung verhandeln und dabei deine Interessen vertreten.
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Um deine Rechte als Geschädigter durchzusetzen: Ein Anwalt stellt sicher, dass deine Rechte gewahrt bleiben und du keine Nachteile erleidest.
Der Anwalt prüft deine Ansprüche und berät dich, ob eine Auszahlung sinnvoll ist oder ob eine Reparatur besser wäre. Er sorgt dafür, dass alle Schritte korrekt eingehalten werden und du als Geschädigter keine Nachteile erfährst. Die Kosten für den Anwalt übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Was ist nach Erhalt der Auszahlung zu beachten?
Bei einer fiktiven Abrechnung nach einem Unfall gelten tatsächlich etwas andere Regeln als bei der konkreten Verwendung der Auszahlung für Reparaturen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:
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Freie Verwendung des Geldes: Im Gegensatz zur konkreten Abrechnung, bei der die Auszahlung für die Reparatur des Fahrzeugs verwendet werden muss, kannst du bei einer fiktiven Abrechnung das Geld frei verwenden. Du bist nicht verpflichtet, das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
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Auszahlung ohne Mehrwertsteuer: Bei einer fiktiven Abrechnung erhältst du in der Regel die Netto-Reparatursumme, also die Kosten ohne Mehrwertsteuer, ausgezahlt, es sei denn, du kannst nachweisen, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde.
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Keine Belegpflicht: Da bei einer fiktiven Abrechnung das Fahrzeug nicht zwangsläufig repariert werden muss, gibt es keine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen oder Rechnungen für Reparaturarbeiten. Du musst also nicht nachweisen, wie du das Geld verwendet hast.
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Rechtliche Voraussetzungen: Es ist wichtig, dass ein Gutachten vorliegt, welches den Schaden und die geschätzten Reparaturkosten dokumentiert. Dies dient als Grundlage für die Auszahlung.
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Rückforderungen: Da du das Geld frei verwenden kannst und nicht nachweisen musst, dass eine Reparatur stattgefunden hat, gibt es auch keine Rückforderungen der Versicherung für nicht verwendete Gelder.
Bei einer fiktiven Abrechnung geht es also vorrangig darum, dass du eine Entschädigung für den erlittenen Schaden erhältst, ohne die Verpflichtung zur Reparatur. Dies bietet mehr Flexibilität, setzt jedoch voraus, dass du und die Versicherung sich auf diese Abrechnungsform einigen.